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   BPatG, 14.06.2016 - 4 Ni 11/15   

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https://dejure.org/2016,29268
BPatG, 14.06.2016 - 4 Ni 11/15 (https://dejure.org/2016,29268)
BPatG, Entscheidung vom 14.06.2016 - 4 Ni 11/15 (https://dejure.org/2016,29268)
BPatG, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 4 Ni 11/15 (https://dejure.org/2016,29268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kanüle mit Facettenschliff" - Verzicht auf das Patent - Erledigungserklärung des Klägers - Anerkenntnis zur abgegebenen Erledigungserklärung durch den Beklagten - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache durch Anerkenntnisurteil ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.11.1994 - 4 U 6/91
    Auszug aus BPatG, 14.06.2016 - 4 Ni 11/15
    Dazu gehört auch die Erledigungsfeststellung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1995,1073; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 37. Aufl., § 307 Rdnr. 2).
  • BPatG, 07.08.2014 - 2 Ni 2/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Erledigung des Rechtsstreits durch

    Auszug aus BPatG, 14.06.2016 - 4 Ni 11/15
    Daher steht vorliegend einem wirksamen Anerkenntnis in Bezug auf die seitens der Klägerin erklärte Erledigung des Rechtsstreits auch nicht entgegen, dass im Patentnichtigkeitsverfahren ein Anerkenntnis in der Hauptsache, d. h. in Bezug auf die mit der Nichtigkeitsklage grundsätzlich begehrte Feststellung der Nichtigkeit des Streitpatents, grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. BPatG Urt. v. 07.08.2014 - 2 Ni 2/12).
  • BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14

    Intrakardiale Pumpvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale

    Deshalb kann dieser Anspruch auch nicht anerkannt werden und zu einem entsprechenden gestaltenden Urteil ohne Sachprüfung der Nichtigkeitsgründe führen (siehe z. B. BGH GRUR 1995, 577 - Drahtelektrode, m. w. N.; GRUR 2004, 707 - Dynamisches Mikrofon; offen gelassen in BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster; dagegen zum Anerkenntnisurteil über die Erledigungsfeststellung BPatG Urteil vom 14.06.2016, 4 Ni 11/15).
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